In der Sitzung des Untersuchungsausschuss Museum am 12. Juni 2023 wurde der Gutachter Prof. Burgi zum zweiten Teil seines Rechtsgutachtens angehört. Wenig überraschend konnte er, kongruent mit seiner Auffassung im ersten Teil seines Gutachtens, auch über das Zuwendungsrecht keine Eröffnung einer Vergaberechtsproblematik ausmachen. Allerdings wurde durch seine Ausführungen ein neuer Aspekt ins Zentrum gerückt: das Deutsche Museum war und ist bei der Realisierung des Standorts in Nürnberg an alle Bestimmungen des geltenden Haushaltsrechts gebunden. Eine weitergehende Prüfung dahingehend hat aufgrund des sehr eng gefassten Gutachtenauftrags leider nicht stattgefunden. Prof. Burgi bestätigte aber in der Sitzung, dass damit die Anwendung grundlegender Haushaltskriterien wie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ganz klar auch für das Deutsche Museum Nürnberg gelten mussten. Aus unserer Sicht haben sowohl Freistaat als auch Deutsches Museum diese Punkte bei der Realisierung des Museumsstandorts in Nürnberg sträflich vernachlässigt und damit wahrscheinlich Steuergelder in Millionenhöre verprasst. Darauf deutet das Ausbleiben eines offenen Markterkundungsverfahrens genauso hin wie die voreilige Standortbekanntgabe durch den damaligen Finanzminister Markus Söder und die Flächenerweiterung, die ohne Bedarfsprüfung zu einer exorbitanten Kostensteigerung geführt hat.
Zum Schluss der Sitzung wurde die Beweisaufnahme nun vorläufig beendet. Vorbehaltlich einer Wiederaufnahme nach einer Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes auf unsere Organklage zur Herausgabe weiteren Schriftverkehrs der Staatsregierung.
Aus grüner Sicht haben sich viele der zentralen Vorwürfe auch nach der Beweisaufnahme bewahrheitet: etwa die enge Beteiligung Söders und seines Umfeldes an dem Verfahren zum Deutschen Museum Nürnberg, die organisierte Verantwortungslosigkeit der Staatsregierung beim Umgang mit Steuergeldern und die sträfliche Vernachlässigung grundlegender Haushaltsgrundsätze wie dem der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
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