CSU und Freie Wähler blocken weiter bei der Aufklärung über das Deutsche Museum Nürnberg
In der dritten Sitzung des Untersuchungsausschusses Museum des Bayerischen Landtags wurden nach langer Debatte zwei Beweisanträge der demokratischen Oppositionsfraktionen beschlossen: 1) die Beiholung der Geschäftsverteilungspläne der zuständigen Staatsministerien, um eine sinnvolle Zeugenliste erstellen zu können und 2) die Bitte an den Bayerischen Obersten Rechnungshof (ORH), seine Akten zum Deutschen Museum Nürnberg zur Verfügung zu stellen. Bereits seit über zweieinhalb Jahren prüft der ORH inzwischen das Projekt Deutsches Museum Nürnberg. Sein Zwischenbericht 2021 war verheerend und bis heute sind anscheinend noch nicht alle Fragen des Rechnungshofes von der Staatsregierung beantwortet.
Ein ähnliches Mauern wie gegenüber dem ORH legten die Regierungsfraktionen nun auch im Untersuchungsausschuss Museum zutage. Nach langer Debatte wurden zwei Beweisanträge der Oppositionsfraktionen mit der Mehrheit von CSU und Freien Wählern abgelehnt: Einerseits wollten die GRÜNE, FDP und SPD auch die Korrespondenz der Staatsregierung zur Prüfung durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof einholen. Andererseits sollten die Akten der Staatsregierung, die die Bearbeitung von Antworten auf Anfragen der Landtagsabgeordneten enthielten, beigezogen werden. Beide Themen waren in den bisherigen Akten der Staatsregierung nicht oder nicht vollständig erhalten.
Nach der Ablehnung im Untersuchungsausschuss muss sich nun das Plenum des Bayerischen Landtags in einer seiner nächsten Sitzungen mit den beiden Beweisanträgen der Opposition beschäftigen. Sollten die Anträge auch vom Plenum abgelehnt werden, steht den antragstellenden Fraktionen eine Organklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof offen.
Verena Osgyan, Stv. Fraktionsvorsitzende der Grünen dazu: „Dieses massiven Mauern von CSU und Freien Wählern wird nicht von Ungefähr kommen. Wir haben über die Jahre hinweg schon immer wieder festgestellt, dass unsere Landtagsanfragen stets nur äußerst ausweichend und lückenhaft beantwortet wurden. Es wäre sehr interessant zu sehen, wie hier die entsprechenden Aussagen zustande kamen und ob und wie stark hier geglättet wurde. Mit juristisch äußerst fadenscheinigen Argumenten versuchen sie sich nun aus der Situation herauszuwinden, dass die entsprechenden Akten beigezogen werden. Aufklärungswille: null! Damit werden wir sie nicht durchkommen lassen.“
Der nächste Termin findet am 09.03.2023 statt.
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